Pilotversuche Cannabis

Der Verein Cannabis Research plant mit ETH KOF, Universität Zürich, ZHAW und ARUD drei Pilotversuche in den Kantonen Zürich, Bern und St. Gallen. Geplant sind mehrere „Cannabis Fachgeschäfte“ als Abgabestelle.

Ergänzend zu den staatlichen Studien, die von den Städten Bern, Basel, Zürich oder Lausanne organisiert werden, sollen die Studien von ETH KOF / Universität Zürich verallgemeinerbare Aussagen zu den rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen einer möglichen zukünftigen Cannabis-Legalisierung liefern und explizit auch mögliche Vertriebs- und Regulierungsoptionen testen.

In der Studie werden im Gegensatz zum Schwarzmarkt Produkte mit kontrollierter, hoher Bio-Qualität abgegeben. Alle auf dem Schwarzmarkt verfügbaren Produktgruppen werden verfügbar sein, d.h. neben Blüten und Hasch auch Vape-Cartridges und THC-Öl.

Der Pilotversuch ist auf 5 Jahre ausgelegt. Die TeilnehmerInnen werden mehrfach während dieses Zeitraums mittels Interviewfragebögen befragt.

Wer ist das Forschungsteam?

Michael Herzig

Soziale Arbeit | ZHAW

Michael Herzig

Prof. Michel Maréchal

Dep. of Economics – | UNIVERSITÄT ZÜRICH

michaelmarcechal.com

Dr. Andreas Beerli

Konjunkturforschungsstelle KOF | ETH ZÜRICH

www.andreasbeerli.com

Aljosha Henkel

Konjunkturforschungsstelle KOF | ETH ZÜRICH

kof.ethz.ch

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Der Verein Cannabis Research legt höchsten Wert auf Datenschutz. Deshalb sind Interessenten und Teilnehmer des Versuchs nicht verpflichtet, digital ihren Klarnamen zu offenbaren. Die Offenlegung von persönlichen Daten ist nur nötig im Rahmen der konkreten Aufnahme in den Versuch: dafür muss man verschiedene Formulare ausfüllen. Das geschieht allerdings ein Mal und auf Papier. Das Papier wird dann im Safe einer Anwaltskanzlei deponiert. Die Teilnehmer erhalten einen Studienausweis, der gewisse persönliche Daten enthält. Über diesen haben sie aber selber die Hoheit. Und sie erhalten eine Identifikationsnummer, mit der sie sämtliche Kommunikation während des Versuchs anonym abwickeln können.

Wer darf mitmachen?

Gemäss der Pilotversuch-Verordnung dürfen Personen, die folgende Vorgaben erfüllen, an einem Pilotversuch teilnehmen:

Man muss mind. 18 Jahre alt sein. Ausgeschlossen sind Schwangere und Stillende. Ebenso urteilsunfähige Personen. Sodann muss man Wohn sitz im Kanton, in dem der Versuch durchgeführt wird, haben. Personen mit Krankheiten, die eine Kontraindikation zu Cannabiskonsum haben, sind ausgeschlossen. Und schlussendlich: man muss bereits Cannabis konsumieren.

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Cannabis Research Pilotversuch Zürich

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Cannabis Research Pilotversuch St.Gallen

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Cannabis Research Pilotversuch Bern

Zürich

ST. Gallen

Bern

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Cannabis Studie in Zürich.
Schwerpunkt: Harm Reduction

Der Pilotversuch im Kanton Zürich beantwortet Fragen bezüglich der sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Cannabis-Legalisierung und untersucht die Effekte eines Harm-Reduction-Programms auf die StudienteilnehmerInnen.

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    Cannabis Studie in St.Gallen.
    Schwerpunkt: Stadt-Land

    Der Pilotversuch im Kanton St. Gallen befasst sich einerseits mit der Zahlungsbereitschaft für Cannabisprodukte und anderseits mit den sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken in der städtischen und ländlichen Bevölkerung.

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      Cannabis Studie in Bern.
      Schwerpunkt: Stadt-Land

      Der Pilotversuch im Kanton Bern möchte kausale Evidenz zur Frage liefern, wie sich eine Regulierung der Vertriebskanäle auf den legalen und illegalen Konsum von Cannabis auswirkt.

      Ebenfalls werden die sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen sowie die Auswirkungen auf den Schwarzmarkt untersucht.

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        Das Forschungsteam der Pilotversuche

        Häufig gestellte Fragen zu den Pilotversuchen

        Unter welchen Kriterien darf man an den Studien teilnehmen?

        • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
        • Sie konsumieren bereits heute Cannabis.
        • Sie wohnen in einem der drei Kantone, in denen die Pilotversuche stattfinden.
        • Sie besitzen Deutsch-Grundkennstnisse
        • Sie haben die Möglichkeit mittels Handy, Tablet oder PC an Onlinebefragungen teilzunehmen und besitzen eine gültige E-Mail Adresse.

        Wann dürfen Sie nicht an den Studien teilnehmen?

        • Wenn Sie schwanger sind oder stillen
        • Wenn Sie minderjährig sind
        • Wenn Sie urteilsunfähig sind
        • Wenn Sie an einer ärztlich diagnostizierten Krankheit leiden, bei welcher Cannabiskonsum kontraindiziert ist.

        Kann man im selben Kanton auf Wartelisten von verschiedenen Pilotversuchen stehen?

        Ja, aber sobald das Onboarding bei einem Versuch startet musst Du Dich entscheiden, bei welchem Du mitmachst.

        Wie lange dauern die Studien?

        Die Studien erstrecken sich über einen Zeitraum zwischen 3.25 und 4 Jahren

        Welche Cannabisprodukte können im Rahmen der Studie gekauft werden?

        Wir bieten die Wahl zwischen 10 verschiedenen Produkten. Darunter sind vier verschiedene getrocknete Blüten. Zwei unterschiedliche Sorten Haschisch, zwei Öle oder zwei Vapes.

        Geben Sie meine Daten an die Polizei weiter?

        Nein. Wir geben keinerlei identifizierenden Daten an die Polizei weiter. Wir erfassen ihre persönlichen Daten für die Studie jedoch werden diese anonymisiert gespeichert.

        Muss ich für die Dauer der Studie meinen Führausweis abgeben?

        Nein. Sie müssen Ihren Führausweis nicht abgeben. Allerdings gilt auch für alle Teilnehmenden der Studie beim Führen eines Fahrzeugs das Strassenverkehrsrecht. Beim Führen eines Fahrzeuges unter Cannabiseinfluss gilt die Nulltoleranz.

        Darf ich Cannabis im öffentlichen Raum konsumieren?

        Sie dürfen Cannabis in privaten Räumen konsumieren. Der Konsum im öffentlichen Raum ist jedoch verboten.